Karl-Rehbein-Schule

Gymnasium der Stadt Hanau

Die Erziehungsvereinbarung

Feierliche Unterzeichnung unserer Erziehungsvereinbarung im Jahr 2007 duch Christin Winterling, Herr Scheuermann, Frau Drescher, Frau Alsheimer und Herr Kaiser

Präambel

  1. Die Gestaltung des Schullebens ist gemeinsame Aufgabe der Schulgemeinde, also des Kollegiums und der Schülerschaft ebenso wie der Eltern. Dazu verpflichtet uns nicht nur das Hessische Schulgesetz, sondern unsere gemeinsame Verantwortung füreinander. Schule hat nämlich nicht allein die Aufgabe, junge Menschen in den der Gesellschaft wesentlich erscheinenden Disziplinen fachlich möglichst gut auszubilden, sondern stellt sich darüber hinaus auch dem Auftrag, Werte wie etwa Selbständigkeit, Respekt vor dem Leben, Pflichtbewusstsein und Toleranz vorzuleben und damit prägend für die der Schule anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu wirken.
  2. Um diese beiden wichtigen Ziele zu erreichen, möchte die Karl-Rehbein-Schule einen vertrauensvollen Dialog führen, in den alle am Bildungsprozess beteiligten Gruppen treten mögen. Die Erziehungsvereinbarung ist kein Instrumentarium, das der Disziplinierung dient, sondern appelliert vielmehr an die individuelle Verantwortung. Deshalb ist sie kein fertiges Produkt. Da der fruchtbare Dialog gewissermaßen das eigentliche Ziel ist, bleibt die Erziehungsvereinbarung eine ständige Herausforderung. Sie folgt dabei der Erkenntnis, dass es besser ist, etwas zu vereinbaren als etwas anzuordnen.
  3. (Vereinbarte Regelungen) Wir Unterzeichnenden, Lehrende, Lernende und Eltern, stimmen darin überein, dass eine Erziehungsvereinbarung keine einseitigen Erwartungen beinhalten kann, sondern vielmehr den ehrlichen Willen ausdrückt, auch bestimmte Pflichten zu übernehmen. Dazu gehören
    a. Kommunikationsbereitschaft:

    Der klassische Bildungsansatz der Gymnasien geht bereits davon aus, dass Bildung und Erziehung zwei Seiten derselben Medaille sind. Kommunikation bedeutet, ein Miteinander zu ermöglichen. Sie erfolgt durch Sprache, aber auch durch Visuelles wie Kleidung, Gesten und anderes mehr. Als Kommunikationsregeln sind besonders hervorzuheben:
    — Respektvoller Umgang (Körpersprache)
    — Bereitschaft, zuzuhören und den anderen ausreden zu lassen
    — Klare Formulierungen der eigenen Position und Auffassung
    — Sachlichkeit
    — Wahrhaftigkeit.
    b. Bemühen um Gerechtigkeit:
    Immer wieder wird an Schulen wie in der Gesellschaft insgesamt über mangelndes Gerechtigkeitsempfinden geklagt. Jeder möchte gerecht behandelt werden, muss aber auch bereit sein, das Recht des anderen anzuerkennen. Ich habe als Lehrerin oder Lehrer dabei in erster Linie die Aufgaben:
    — Vorbild zu sein,
    — vorurteilsfrei zu benoten,
    — verbindliche Angaben zu machen im Hinblick auf die Leistungserwartungen an die Lernenden,
    — meinen Unterricht gewissenhaft vorzubereiten und interessant zu gestalten
    — Schülerinnen und Schülern respektvoll zu behandeln,
    — möglichst zeitnah Bewertungen abzugeben (sowohl in Bezug auf Klassenarbeiten als auch im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen),
    — Fehlentscheidungen bzw. –verhalten einzugestehen.
    Ich werde als Schülerin oder Schüler
    — fair mit meinen Lehrerinnen und Lehrern umgehen,
    — deren nachvollziehbares Urteil respektieren,
    — meine Mitschülerinnen und Mitschüler respektvoll behandeln,
    — eigenes Fehlverhalten eingestehen und Verantwortung nicht auf andere abwälzen,
    — akzeptieren, dass guter Unterricht auch davon abhängt, wie verbindlich für mich selbst Hausaufgaben und Vorbereitung sind.
    Ich erkenne als Elternteil neben dem, was Schule ergänzend leistet, meinen primären Erziehungsauftrag an und bin bereit,
    — meine Verantwortung auch im schulischen Bereich anzunehmen,
    — für eine geeignete häusliche Lernumgebung sorgen,
    — möglichst regelmäßig an Elternabenden teilzunehmen,
    — fair mit meinen Kindern und deren Lehrkräften umzugehen,
    — nachvollziehbare Urteile der Lehrkräfte zu akzeptieren,
    — aktiv mit den Lehrkräften zusammenzuarbeiten.
    c. Respekt:
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hält in Artikel 1 fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Um dieses Wort mit Inhalt zu erfüllen, gilt für die Schulgemeinde der KRS, dass wir, die oben genannten Unterzeichnenden, uns bewusst sind, dass
    — dem anderen– unabhängig von Leistung und Verhalten – Achtung entgegenzubringen ist,
    — Achtung vor uns selbst Vorraussetzung dafür ist, auch auf andere Rücksicht nehmen zu können,
    — fremde Interessen ebenso zu wahren sind wie eigene,
    — Grenzen zu akzeptieren sind
    — das Verhältnis von Nähe und Distanz angemessen zu sein hat.
  4. Damit die Erziehungsvereinbarung alle Mitglieder der Schulgemeinde erreicht, ist ein effektiver Informationstransport unerlässlich.
  5. (Schlussbestimmungen) Die Regelungen der Punkte (3) und (4) bedürfen der ständigen Überprüfung und Fortentwicklung. Alle beteiligten Gruppen bleiben deshalb zur erfolgreichen Umsetzung der Erziehungsvereinbarung im regelmäßigen Dialog miteinander.

Ergänzung der Erziehungsvereinbarung – Umgang mit neuen Medien

Der Computer und andere moderne Medien nehmen auch in der schulischen Kommunikation einen immer größer werdenden Raum ein, weshalb die in der Erziehungsvereinbarung der Schule festgelegten Kommunikationsregeln auf die Kommunikation mit modernen Medien erweitert werden müssen.
Es sollten folgende Regelungen über die Erziehungsvereinbarung hinaus gelten:

  • Wir Eltern beschränken uns ebenso wie wir Lehrkräfte auf die bei Elternabenden abgesprochenen Kommunikationswege und wählen diese unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit unseres Anliegens.
  • Wir Lehrkräfte verwenden die Kommunikation zu unseren Schülerinnen und Schüler über soziale Medien grundsätzlich nur, wenn alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu selbigen haben und wir die Art der Kommunikation im Vorfeld mit der Klasse abgestimmt haben. Es muss gewährleistet sein, dass diejenigen, die keinen Zugang zu Netzwerken haben, in einem solchen Fall telefonisch von Mitschülerinnen und Mitschülern informiert werden.
  • Wir Lehrkräfte verpflichten uns, den Schülerinnen und Schüler genügend Zeit zur Bearbeitung der über neue Medien gegebenen Aufgaben zuzusprechen. Dies gilt auch für Anliegen gegenüber uns Lehrkräften.
  • Im Bereich der schulischen Kommunikation sollten wir alle, Eltern, Lehrkräfte und Lernende, seriös klingende E-Mail-Adressen verwenden.

E-Mails

Ich verfasse E-Mails:

  • kurz und prägnant, aber höflich.
  • mit einem aussagekräftigen Betreff, einer freundlichen Anrede sowie einer Schlussformel.
  • Ich bemühe mich um eine korrekte Rechtschreibung, Grammatik sowie Groß-/Kleinschreibung.

Auch E-Mail-Adressen sind sensible Daten. Ich achte beim Senden einer E-Mail auf den Datenschutz und schreibe einen größeren Adressatenkreis, in dem die Adressen untereinander nicht bekannt sind, über die Zeile Blindkopie (“bcc“) an. Bei einem größeren Verteiler überlege ich, ob ich wirklich allen antworte.

Soziale Netzwerke, SMS und Chatprogramme

  • Ich versetze mich immer in die Lage der Person, die ich anschreibe bzw. über die ich schreibe. Unhöflichkeit, Doppeldeutigkeit oder sogar Beleidigungen haben auch im Cyberspace keinen Platz. Deshalb setze ich auch Humor und Ironie mit Bedacht ein, da der Wegfall von Körpersprache und Tonfall schnell zu Missverständnissen führen kann.
  • Informationen in sozialen Netzwerken können mich und andere in Schwierigkeiten bringen. Ich teile nur das in sozialen Netzwerken mit, was ich meinem Gegenüber auch im persönlichen Gespräch mitteilen würde. Ich achte auch auf meine Privatsphäre und die des Anderen.
  • Jedes Mitglied der Schulgemeinde hat das Recht, selbst über die Weitergabe eigener persönlicher Daten und Fotos zu entscheiden. Dieses Recht achte ich.
  • Wenn ich oder ein anderes Mitglied der Schulgemeinde im Cyberspace bedroht bzw. beschimpft werde, melde ich den Vorfall in der Schule und meinen Eltern.

Karl-Rehbein-Schule
Im Schlosshof 2
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