Wir Schüler und Lehrer sind Rehbeiner und die KRS ist unsere Schule. Einen großen Teil unserer Zeit verleben wir gemeinsam. Eine solche Gemeinschaft kann sich nur erfolgreich entwickeln, wenn alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen und sich an die Regeln halten, die für einen geordneten und ungestörten Schulbetrieb notwendig sind. Wir wollen uns in unserer KRS wohl fühlen, deshalb haben wir unsere Rehbein-Regeln.
A. Allgemeines Verhalten
Wir nehmen Rücksicht aufeinander und gehen respektvoll miteinander um, so wie es in unserer Erziehungsvereinbarung steht.
Wir behandeln das Eigentum unserer Schule (Möbel, Bücher, Multimediaeinrichtungen, Pflanzen usw.) sorgsam. Dies gilt auch für unsere Toiletten.
Wir sorgen für eine saubere Umgebung, damit wir uns in unserer Schule wohl fühlen.
Wir verhalten uns im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände während des Unterrichts und in den Freistunden ruhig.
Wir benutzen den Schulhof in den Freistunden nur, wenn der Unterricht in den angrenzenden Räumen nicht gestört wird.
Wir sprechen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände deutsch miteinander.
B. Allgemeine schulrechtliche Bestimmungen
Den Anweisungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters, des Schulsozialarbeiters und der Schulassistentinnen sind Folge zu leisten. Die Brandschutzordnung, die Nutzungsordnungen für PC-Systeme, Multimediaeinrichtungen und WLAN-/ BYOD-Setting für Schüler*innen, Microsoft Office 365 und die Erziehungsvereinbarung sind in der jeweiligen Fassung Bestandteil der Schulordnung.
I. Unterricht:
Die regelmäßige Teilnahme am gesamten Unterricht und das pünktliche Erscheinen zum Unterricht sind Pflicht.
Falls fünf Minuten nach Beginn einer jeweiligen Unterrichtsstunde die entsprechende Lehrkraft nicht erscheint, ist das Stundenplanzimmer durch den Klassensprecher oder dessen Vertreter zu informieren.
II. Beurlaubungen:
Der Fachlehrer kann in begründeten Fällen maximal für zwei Stunden beurlauben.
Der Klassenlehrer bzw. Tutor kann in begründeten Fällen maximal für zwei Tage beurlauben, jedoch nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien.
In allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung. (Hinweis: Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien kann nur einmal in der Schullaufbahn gewährt und muss mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn schriftlich beantragt werden). Das entsprechende Formular steht auf der Homepage zum Ausdrucken bereit.
III. Organisatorisches:
Erkrankt ein Schüler während des laufenden Schultages, meldet er sich beim Fachlehrer mit dem entsprechenden Formular aus dem Sekretariat ab und bittet um einen Klassenbuchvermerk. Schüler/innen der JgSt. 5 und 6 müssen abgeholt werden.
Kann ein Schüler/eine Schülerin wg. Krankheit morgens nicht zum Unterricht erscheinen, bitten wir von Anrufen im Sekretariat abzusehen. Einzige Ausnahme: Ausflugstage. Die Entschuldigung muss spätestens am 3. Fehltag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten im Sekretariat eingegangen sein.
Ein Schülerausweis wird bei Schuleintritt kostenfrei übergeben und ist täglich mitzuführen. Bei Verlust entsteht eine Verwaltungsgebühr von 2,50 €.
Die zur Verfügung gestellten Passwörter für das pädagogische Netz und die digitalen Lernplattformen sind geheim zu halten und nach den aktuellen Sicherheitskriterien zu wählen.
Bei Abgang bzw. Schulwechsel muss spätestens eine Woche vorher eine schriftliche Abmeldung bei der Schulleitung vorliegen. Vor Aushändigung des Abgangszeugnisses sind alle von der Schule entliehenen Bücher und Gegenstände zurückzugeben oder es ist Ersatz zu leisten.
Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Schuleigentums ist Schadenersatz zu leisten.
Das Plakatieren in allen Schulgebäuden und den angrenzenden Bereichen ist nur an den dafür vorgesehenen Orten und nach der Genehmigung der Schulleitung und mit Schulstempel möglich.
IV. Verhaltensregelungen:
In der Mittagspause kann das Verlassen des Schulgeländes nur bei begründeter schriftlicher Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung genehmigt werden.
Das Rauchen auf allen zur KRS gehörenden Schulgeländen und den entsprechend angrenzenden Bereichen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln sind verboten. Das generelle Rauchverbot auf dem Schulgelände bezieht sich ebenfalls auf so genannte e-Shishas und alle anderen elektronischen Rauchwaren.
Das Mitführen und Verbreiten von Gegenständen, durch die andere Schüler gefährdet werden können, ist verboten und wird geahndet.
Private elektronische und mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets, o.ä.) von Schüler*innen sind auf dem gesamten Schulgelände bis zum Ende des Schultages stummgeschaltet. Hiervon ausgenommen sind Mitglieder des Sanitätsdienstes, die während der Schulzeit telefonisch erreichbar sein müssen. Schüler*innen können in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Lehrkraft Telefonate führen. Der Regelfall ist jedoch die Nutzung des Telefons im Sekretariat.
Im Rahmen von Leistungsfeststellungen kann die jeweilige Lehrkraft fordern, dass die Geräte für die Dauer der Leistungsfeststellung zu hinterlegen sind. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
Die Benutzung privater elektronischer und mobiler Endgeräte ist nur zu Unterrichtszwecken erlaubt. Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über den Einsatz elektronischer Medien und mobiler Endgeräte. Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 5 bis inklusive der Jahrgangsstufe 10 dürfen private elektronische und mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets, o.ä.) ab der 7. Stunde auf dem gesamten Schulgelände nutzen. Oberstufenschüler*innen wird ein ganztägiges Nutzungsrecht gewährt.
Die Verunglimpfung von Mitschülern und Lehrkräften im Internet oder anderen Medien unterbleibt an unserer Schule.
C. Ordnung auf dem Schulgelände
I. Räumlichkeiten:
Vor dem Unterricht halten sich alle Schüler bis 7:50 Uhr ausschließlich im Schulhof, in der Cafeteria, in der Bibliothek oder im Aufenthaltsraum auf. Ausnahmen bilden das Holen der Klassenbücher sowie der Materialien aus den Schließfächern. Andersartige Ausnahmefälle liegen im Ermessen der Aufsicht führenden Lehrkraft.
Im Foyer der Schule ist ein Zugang zur Haupttreppe immer freizuhalten.
Bei einem Wechsel der Unterrichtsräume nehmen die Schüler ihre Taschen mit, da bei Diebstahl und Beschädigung kein Versicherungsschutz besteht.
Fahrräder sind im Fahrradkeller abzustellen und zu sichern.
Für die naturwissenschaftlichen und andere Fachräume gelten besondere Regeln, die zu Beginn eines Schuljahres durch die entsprechenden Lehrkräfte bekanntgegeben werden.
Für die Multimediaräume gilt eine entsprechend ausgewiesene Benutzerordnung.
Die Klasse, die den Raum nach der 6. Stunde bzw. nach Schultagesende verlässt, säubert grob den Raum, stellt zusätzlich noch die Stühle hoch, schließt die Fenster und lässt die Rollläden herunter.
Die Lehrkraft ist in den großen Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde für das Abschließen des Raumes verantwortlich und achtet darauf, dass die Flure verlassen werden.
II. Pausenregelungen:
In den großen Pausen sowie in der einstündigen Mittagspause begeben sich alle Schüler umgehend auf den Schulhof, in den Aufenthaltsraum, in die Cafeteria oder in den Schlossgarten, welcher nur ab der 6. Klasse als Aufenthaltsort benutzt werden darf. In der Mittagspause steht außerdem die Mensa zur Verfügung.
Das Laufen in den Gängen und Treppenhäusern erfordert aufgrund der großen Schülerzahlen eine besondere gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Schlossgarten sind nur die vorgesehenen Wege und Bereiche zu benutzen. Die Klassenlehrer der 6. Klassen gehen mit ihren Gruppen die erlaubten Gebiete ab und vermerken dieses im Klassenbuch.
Der Kellerbereich dient ausschließlich einer kurzen Schließfachbenutzung sowie dem Aufsuchen des Lehrmittelverleihs und des Filmraumes. Er ist kein Pausenbereich.
Sämtliche warme Speisen werden ausschließlich in der Mensa oder der Cafeteria eingenommen. Der Verzehr aller Nahrungsmittel und der Getränke erfolgt lediglich in der unterrichtsfreien Zeit. Die Lehrkraft rechtfertigt situative Veränderungen.
In der Mittagspause stehen besonders ausgewiesene Klassenräume im Erdgeschoss zur Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung, welche ordentlich zu hinterlassen sind. Die letzten Schüler schließen die Fenster.
III. Sauberkeit:
Jede Klasse und die unterrichtende Lehrkraft sorgen für Sauberkeit in den benutzten Räumen.
Werden Beschmutzungen im Raum festgestellt (bemalte Tische usw.), ist dies umgehend der Lehrkraft zu melden, damit der Verursacher ermittelt werden kann.
D. Zusätzliche Regelungen für die Pestalozzi-Schule
Wir Rehbeiner sind Gast an der Pestalozzi-Schule, daher beachten wir die dort gültige Schulordnung.
Vor 7:55 Uhr stehen der vordere Schulhof der Pestalozzi-Schule sowie die festgelegten Aufenthaltsbereiche (siehe Punkt III.) der KRS zur Verfügung.
Auch in der Pestalozzi-Schule gelten die bekannten Rehbein-Zeiten wie der Unterrichtsbeginn, das Unterrichtsende und die Pausenzeiten.
Während der großen Pausen ist das Schulgebäude der Pestalozzi-Schule zu verlassen.
In den Pausen steht der vordere Schulhofbereich zur Verfügung.
Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt ausschließlich durch den Haupteingang und das dazugehörige Treppenhaus.
Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sind ausschließlich für die Lehrkräfte vorgesehen.
E. Zusätzliche Regelungen für die Rehbein-Schule am Schlossplatz
Da die Schlossplatz-Schule ein Teil der Rehbein-Schule ist, gelten auch hier alle Rehbein-Regeln.
Das Betreten des Rehbein-Schulgebäudes am Schlossplatz kann nur durch den Haupteingang und über den Pausenhof erfolgen.
Die Pausen sind ausschließlich auf dem Pausenhofgelände zu verbringen. Der Bereich vor dem Schulgebäude darf aus verkehrstechnischen Gründen nicht als Aufenthaltsort während der Pause dienen.
Bei einem Wechsel der Schulgebäude ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Verkehrsregeln eingehalten und Bürgersteige, Zebrastreifen sowie Ampelübergänge benutzt werden.
Bei Regenpausen halten sich alle Schüler bei offener Tür im Klassenraum auf.
Die Mittagspause ist ausschließlich in der Mensa oder auf dem Schulhof im Hauptgebäude zu verbringen.
Weitere gesonderte Übergangsregelungen werden durch Aushänge bekannt gegeben.
Wir bekunden mit unserer Unterschrift die Anerkennung der neuen Schulordnung.
Für die Schule
Rainer Gimplinger
Studiendirektor
Für die Eltern
Dr. Volker Beyel
Schulelternbeirat
Für die Schüler
Jonah Betz
Schulsprecher
Stand: 14.08.2021
Maßnahmen bei Regel-Überschreitungen
Verstöße
Konsequenzen:
A beim ersten Mal
B bei einmaliger Wiederholung
C bei mehrfacher Wiederholung
Wer kontrolliert?
Verstöße gegen das Sauberkeitsgebot und die Verzehrordnung
A Ermahnung, Hinweis auf die Schulordnung und Beseitigung der verursachten Verschmutzung
B Zusätzlich: Mitteilung an den Klassenlehrer
C Zusätzlich: Einleitung von sozialen Maßnahmen (z. B. Unterstützung des Hausmeisters)
alle Lehrkräfte und Klassenlehrer
Zuspätkommen
Bei mehrfacher Wiederholung Rücksprache mit dem Klassenlehrer und den Eltern
alle Lehrkräfte, Klassenlehrer
Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmung
A Ermahnung und Hinweis auf die Schulordnung
B Zusätzlich: Mitteilung an den Klassenlehrer
C Zusätzlich: Einbestellung bei der Schulleitung
Aufsicht führende Lehrkraft, Klassenlehrer und Schulleitung
Benutzung von privaten elektronischen und mobilen Endgeräte (Smartphones, Tablets, o.ä.)
Abnehmen der Geräte, Verwahrung im Sekretariat und Abholung nach 15:30 Uhr beim Schulsozialarbeiter. Ab dem dritten Verstoß Abholung durch die Eltern
alle Lehrkräfte
Verstoß gegen das Rauch- und Alkoholverbot
A Mitteilung an Klassenlehrer und Benachrichtigung der Eltern
B Zusätzlich: Gespräch mit der Suchtbeauftragten der Schule
C Zusätzlich: Einbestellung bei der Schulleitung und Vermerk in der Schülerakte
alle Lehrkräfte, Klassenlehrer, Suchtbeauftragte, Schulleitung
Sachbeschädigung, Diebstahl
Mitteilung an den Klassenlehrer, Schadensersatz und in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes Benachrichtigung der Eltern, Vermerk in der Schülerakte, Einschaltung rechtlicher Schritte.
alle Lehrkräfte und Klassenlehrer, ggf. Schulleitung
Verstöße gegen seelische und körperliche Unversehrtheit
In Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes:
– Mitteilung an Klassenlehrer,
– Mediationsgespräch,
– Mitteilung bzw. Einbestellung der Eltern,
– Schüleraktenvermerk,
– schulinterne Maßnahmen,
– Maßnahmen, die über schulische Maßnahmen hinausgehen.
alle Lehrkräfte, Klassenlehrer, Schulleitung, ggf. Suchtbeauftragte
Nichtbefolgen der Anweisungen von Weisungsberechtigten
Einbestellung bei der Schulleitung und Mitteilung an die Eltern